Wann ist der richtige Zeitpunkt für einen Beraterwechsel?

Oft scheuen sich Privatpersonen und Unternehmer davor, ihren steuerlichen Berater zu wechseln. Dabei schreckt sie meistens der Gedanke an doppelte Rechnungen oder umständlichen Papierkrieg. In der Realität sind diese Sorgen jedoch völlig unbegründet, denn ein Beraterwechsel ist unkompliziert.

 

Vorgehen beim Beraterwechsel

  • Möglichst keine offenen Honorarrechnungen, da sonst der ehemalige Berater ein Zurückbehaltungsrecht der von ihm verwalteten Datenbestände und Unterlagen geltend machen könnte
  • Sollte eine Dienstleistungstätigkeit bereits begonnen worden sein bzw. sich noch in Auftrag/Bearbeitung befinden, so hat die alte Kanzlei Honoraranspruch für die geleistete Tätigkeit.

    Unsere Empfehlung
     

    Die begonnene Leistung vom alten Steuerberater möglichst schnell fertig stellen zu lassen und danach zu wechseln. Generell kann ein Wechsel jedoch immer auch während des Jahres durchgeführt werden.
  • Bei einem Wechsel teilen Sie Ihrem alten Berater am besten schriftlich mit, dass Sie sich zukünftig von der Steuerkanzlei Müller & Schübel beraten lassen wollen. Diesen Entwurf übernehmen wir auch gerne für Sie. HIER finden Sie außerdem ein Musteranschreiben für den Beraterwechsel

 

 



 

 

Weitere relevante Punkte, die Sie wissen sollten:

  1. Kündigungsfrist
    Wenn Sie das Vertrauen zu Ihrem alten Steuerberater verloren haben, können Sie mit sofortiger Wirkung kündigen, sollte keine anderweitige einzelvertragliche Absprache bestehen.
  2. Verschwiegenheit
    Nach Beendigung seiner Beratungstätigkeit ist der ehemalige Steuerberater zur Berufsverschwiegenheit verpflichtet. Wenn er dagegen verstoßen würde, hätte das für ihn straf- und berufsrechtliche Konsequenzen.
  3. Daten- und Unterlagenverlust
    Die Steuerberater unterliegen speziellen Berufspflichten. Diese sehen auch vor, die Mandatsübergabe reibungslos zu ermöglichen. Daher brauchen Sie hier keine Datenverluste zu fürchten.
  4. Das Finanzamt
    Wer Sie bei der Einhaltung Ihrer steuerlichen Pflichten berät, entscheiden Sie. Das Finanzamt hat hier keinen Einfluss und kein Mitspracherecht.
  5. Haftungsansprüche gegenüber dem alten Berater
    Die Haftung für etwaige Beratungsfehler bleibt weiterhin bestehen.