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Recht / Arbeits-/Sozialrecht 
Mittwoch, 22.04.2026

Busfahrer verursacht grob fahrlässig schweren Verkehrsunfall - Kündigung gerechtfertigt

Wer als Busfahrer aufgrund überhöhter Geschwindigkeit und zu geringen Abstands grob fahrlässig einen Verkehrsunfall mit hohem Schaden und Schwerverletzten verursacht, muss mit der ordentlichen Kündigung seines Arbeitsverhältnisses rechnen. So entschied das Arbeitsgericht Elmshorn (Az. 3 Ca 1504 d/25).

Ein Busfahrer verursachte im Jahr 2025 einen schweren Unfall: Er fuhr mit zu hoher Geschwindigkeit und zu geringem Abstand auf einen an einer Ampelkreuzung stehenden Linienbus auf, nachdem er unmittelbar zuvor noch beschleunigt hatte. Im Bus saß u. a. eine Grundschulklasse. Bei dem Unfall wurden 20 Menschen verletzt, vier davon schwer. Der Fahrer gab an, er sei von der Sonne geblendet worden und habe nur kurz die Sonnenblende bedienen wollen. Er sprach von einem „Augenblicksversagen“ und klagte gegen seine Kündigung.

Das Arbeitsgericht Elmshorn sah das anders. Ein Busfahrer trage besondere Verantwortung für seine Fahrgäste. Bei schlechter Sicht hätte er sofort langsamer fahren müssen, statt zu beschleunigen. Das Gericht wertete sein Verhalten als grob fahrlässig. Auch eine frühere Abmahnung wegen Telefonierens während der Fahrt und der hohe Schaden (Verletzte, Kosten, Imageschaden) sprachen für die Kündigung. Die ordentliche Kündigung sei damit wirksam.

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