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Recht / Zivilrecht 
Mittwoch, 22.04.2026

Gebühr für das Ausdrucken von Online-Gutscheinen nicht rechtmäßig

Das Oberlandesgericht Bamberg entschied, dass Anbieter beim Onlinekauf von Tickets oder Gutscheinen zum Selbstausdrucken („Print@Home“) keine pauschale Extra-Gebühr verlangen dürfen (Az. 3 UKl 4/25 e).

Im konkreten Fall verlangte eine Therme in Bayern 1,90 Euro „Systemgebühr“, wenn man einen Gutschein unter 150 Euro online kaufte und selbst ausdruckte. Diese Gebühr wurde automatisch im Warenkorb aufgeschlagen.

Das Gericht wertete das als unzulässige Benachteiligung der Kunden und als wettbewerbswidrig. Über die Gebühr wurde vorher nicht klar informiert. Die Versandart „Print@Home“ war voreingestellt und nicht abwählbar. Die Gebühr deckte nur interne IT- und Verwaltungskosten. Solche Kosten dürften nicht auf Kunden abgewälzt werden. Die Übermittlung des Gutscheins müsse kostenlos sein.

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