E-Rechnung - Tipps & Tricks zur Umsetzung
Das Thema elektronische Rechnungen gewinnt zunehmend an Bedeutung.
Seit einigen Jahren sind E-Rechnungen bereits bei größeren Regierungsaufträgen verpflichtend. Nun wird die Verpflichtung schrittweise auf Leistungen eines Unternehmers an andere Unternehmer im Inland (Business-to-Business, B2B) ausgeweitet.
Kurzgefasst
- Ab 01.01.2025 müssen Sie als Unternehmer eine E-Rechnung empfangen können. Theoretisch reicht eine E-Mailadresse.
- Ab 01.01.2028 ist für alle Unternehmen verpflichtend eine E-Rechnung für inländische B2B-Leistungen auszustellen.
Ausgenommen:
Umsätze die nach § 4 Nr. 8-29 UStG umsatzsteuerfrei sind (bspw. Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin oder steuerfreie Vermietungsumsätze), sowie Kleinbetragsrechnungen bis 250,00 € und Fahrausweise für die Beförderung von Personen - Wenn der Gesamtumsatz nach § 19 Abs. 3 UStG (also bspw. ohne Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin oder ohne steuerfreie Vermietungsumsätze) im Vorjahr über 800.000 € lag, sind die Regelungen bereits ab dem 01.01.2027 umzusetzen.
Was ist eine E-Rechnung?
Kein bloßes PDF. Eine E-Rechnung muss der Norm EN 16931 bzw. der Richtlinie 2024/55/EU entsprechen. Dabei handelt es sich um eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und eine elektronische Verarbeitung ermöglicht, bspw. die sogenannte XRechnung oder auch ZUGFeRD 2.x.
Langfristig soll ein transaktionsbezogenes elektronische Meldesystem entstehen, über das die Finanzverwaltung dann bestimmte Rechnungsangaben zeitnah erhält.
Weiterführende Informationen
DATEV Leitfaden (PDF): "So gelingt die Einführung der E-Rechnung in Ihrem Unternehmen"
Detaillierte Informationen zur gesetzlichen Regelung: https://www.datev.de/web/de/aktuelles/e-rechnung-mit-datev/gesetzliche-regelungen
Informationsvideo zur Softwarelösung DATEV Auftragswesen next (für Ausgangsrechnungen)
Link zur DATEV E-Rechnungsplattform: https://e-rechnungsplattform.datev.de/ |
E-Mail-Vorlage für die Einführung der E-Rechnung: |